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Schweiz: Elektronische Anmeldung von Waren ab April Pflicht

04.03.2010 – EDV-Obligatorium regelt Ablösung von VAR durch e-dec. Ab dem ersten April gelten neue Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Schweiz.

So müssen alle zugelassenen Firmen bei der Einfuhr Zollanmeldungen über das IT-System „e-dec Import“ einreichen. Beim Ausfuhrverfahren wird zwischen zugelassenen Versendern und anderen Zollanmeldern unterschieden. Zugelassene Versender müssen die Ausfuhrzollanmeldungen zwingend mittels „e-dec Export“ und/oder NCTS-Ausfuhr einreichen.

Anderen Zollanmeldern steht zur Anmeldung mittels e-dec Export oder NCTS-Ausfuhr bis 2011 auch die Export-Möglichkeit über das Formular 11.030 zur Verfügung. Grundsätzlich sind Zollanmeldungen mit Spezialformular von dem Inkrafttreten des EDV-Obligatoriums ausgeschlossen. (HH)

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Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)